AGB zu den Läufen der BW Running Firmenlaufserie

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Laufveranstaltungen des WLV und BLV

 

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung

(1) Alle Läufe der Laufserie „BW-Running“ auf dem Verbandsgebiet des WLV oder BLV wer-den nach den Int. Wettkampfregeln (IWR) sowie der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) und der International Association of Athletic Federa-tions (IAAF) unter Aufsicht des Badischen oder des Württ. Leichtathletik-Verbandes ausgerich-tet. 

(2) Veranstalter der Laufserie „BW-Running“ sind der Württembergische Leichtathletik-Verband e.V. (Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart) oder der Badische Leichtathletik-Verband e.V. (Am Fächerbad 5, 76131 Karlsruhe).

(3) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmenden und den Veranstal-tern zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmenden. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmenden erfolgen und die vom Veran-stalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil. 

 

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt sind alle, die das in der Ver-anstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht haben. Sportgeräte, die die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmenden oder Gäste der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, sind an der Veranstaltung nicht zuge-lassen.

(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Ver-anstalter den Teilnehmenden vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt auch für behördliche Anwei-sungen, z.B. durch den Polizeivollzugsdienst oder die örtlichen Polizeibehörden. Bei Zuwider-handlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmenden gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss der betreffenden Person von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmenden nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veran-stalters abgegeben werden.

 

§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung

(1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich per Online-Anmeldung über das entsprechende Web-Formular im Internet. 
Zur Vereinfachung des Anmeldeprozesses gibt es eine Einzel- und eine Sammelanmeldung, Im Rahmen der Sammelanmeldung muss eine Ansprechperson benannt werden, über die die Anmeldung abgewickelt wird (Team-Captain). Im Falle einer Sammelanmeldung garantiert der Team-Captain, dass er zur Anmeldung aller Gruppenmitglieder berechtigt ist und sämtliche Erklärungen für sie abgeben darf. Der Team-Captain wird sämtliche Gruppenmitglieder auf die Teilnahmebedingungen sowie die Daten-schutzbestimmungen hinweisen.
Mit der Teilnahme am Lauf erklären die Teilneh-menden ihr uneingeschränktes Einverständnis.

(2) Zahlungen erfolgen ausschließlich per einma-liger Einzugsermächtigung (SEPA Lastschrift) oder per Rechnungsstellung bei Sammelanmel-dungen. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gut-schrift bzw. Zahlungseingang des Teilnahmebei-trages werden grundsätzlich nicht angenommen. Eine Anmeldung kann bis spätestens zu dem in den Ausschreibungshinweisen genannten Zeit-punkt erfolgen. 

(3) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmen-de jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese entweder bei ihrer Anmeldung schuldhaft fal-sche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung ihrer sportlichen Leistung nach den o. g. sportlichen Regelwerken relevant sind, gemacht haben, sie einer Sperre durch den DLV bzw. IAAF unterliegen oder der Verdacht besteht, dass die Teilnehmenden nach Einnah-me nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start gehen.

(4) Außerdem werden nur Ergebnisse in die Ergebnisliste aufgenommen, die entsprechend des angemeldeten Wettbewerbes durchgeführt wurden (laufend/Inliner/Handrolli und Strecken-länge) und ohne den Einsatz weiterer leistungs-stärkender Maßnahmen und Sportgeräte erzielt wurden. Die zugelassenen Sportgeräte sind im §2 Abs. (1) genannt. 

(5) Der Veranstalter versendet, sofern notwen-dig,  die Startunterlagen (Teilnahmehinweise ggf. inklusive ÖPNV-Ticket, ggf. Startnummern mit integriertem Zeitmesstransponder,…) an die Teilnehmenden, die sich bis zu einem bestimm-ten Zeitpunkt gemeldet haben. Im Normalfall bzw. alle anderen erhalten ihre Unterlagen am Veranstaltungstag vor Ort ausgehändigt. 

(6) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so werden die Teilnehmenden von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). 

(7) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar.

(8) Tritt eine gemeldete Person ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt vorher ihre Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rück-zahlung des Teilnahmebeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rück-tritt der Teilnehmenden; in diesem Falle bleibt den Teilnehmenden jedoch der Nachweis vorbe-halten, dass der auf die Teilnehmenden entfalle-ne Aufwand unter Berücksichtigung einer etwai-gen Möglichkeit zur Vergabe des Startplatzes an eine andere Person geringer als der (bereits) geleistete Teilnahmebeitrag war.

(9) Die Rückerstattung des Teilnahmebeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt in Höhe der nach Abzug des auf die Teilnehmenden entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt den Teilnehmenden der Nachweis vorbe-halten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war. Weiterführende Ausführungen siehe § 5 Haftungsausschluss.

(10) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmenden und/oder spätes-tes Anmeldedatum) fest, das in der Ausschrei-bung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen. 

 

§ 4 Haftungsausschluss

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anord-nung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstal-tung vorzunehmen oder diese abzusagen, be-steht keine Schadenersatzpflicht des Veranstal-ters gegenüber den Teilnehmenden.

(2) Der Veranstalter haftet nur für grob fahrläs-sig und vorsätzlich verursachte Sach- und Ver-mögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstre-cken sich auch auf die persönliche Schadener-satzhaftung der Angestellten, Vertreter:innen, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durch-führung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbun-den ist.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufver-anstaltungen. Es obliegt den Teilnehmenden, ihren Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die insbesondere auf den Internetseiten des Veranstalters bereitgestellten Gesundheitshin-weise zu beachten.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für die Teilneh-menden verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlver-schulden bleibt unberührt. 

 

§ 5 Datenschutz

(1) Die bei der Anmeldung von den Teilnehmen-den angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durch-führung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung schließen die Teilnehmenden einen Vertrag mit dem Veranstalter, zu dessen Erfül-lung die nachfolgend beschriebene Datenverar-beitung erforderlich ist. (Artikel 6 Abs. 1 b DSGVO)

(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmauf-nahmen und Interviews der Teilnehmenden in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern und mobilen Geräten (Handy, Tablet, etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbrei-tet und veröffentlicht werden. Die eigenen Ver-wertungsansprüche der Teilnehmenden oder Urhebenden bleiben von dieser Regelung unbe-rührt. 

(3) Die gemäß § 6 Abs. 1 erhobenen personen-bezogenen Daten werden an einen kommerziel-len Dritten zum Zweck der Abwicklung der Onli-ne-Anmeldung, Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit diesem Dienstleister hat der Veranstalter eine Vereinba-rung zur Datenverarbeitung im Auftrag nach Artikel 28 DSGVO geschlossen. 

(4) Es werden Name, Vorname, Altersklasse, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzie-rung und Zeiten) der Teilnehmenden zur Darstel-lung von Start- und Ergebnislisten in allen rele-vanten veranstaltungsbegleitenden Medien (insbesondere auf der Internet-Veranstaltungsseite) abgedruckt bzw. veröffent-licht. Der Veranstalter ist hierzu nach DLO Punkt 6 verpflichtet und hat darüber hinaus ein berech-tigtes Interesse (Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO) die Ergebnisse dauerhaft im Internet zu veröffentli-chen.

(5) Die Kommunikationsdaten, insbesondere die E-Mail-Adresse der Teilnehmenden werden für den elektronischen Versand von Informationen rund um die Veranstaltung sowie zur Einladung zur nächsten Veranstaltung genutzt.

(6) Die Teilnehmenden können der Weiterga-be, Nutzung und Veröffentlichung ihrer per-sonenbezogenen Daten gem. vorstehender Abs. 4,5 und 6 gegenüber dem Veranstalter gemäß Artikel 21 DSGVO schriftlich oder E-Mail widersprechen.

(7) Die personenbezogenen Daten der Teilneh-menden, die nach Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO verarbeitet werden, werden solange aufbewahrt bis die Teilnehmenden wie in Abs. 6 beschrie-ben widersprechen oder der Veranstalter unter Berücksichtigung der Interessen der Teilneh-menden sich entscheidet, die Daten zu löschen. Die Daten, die darüber hinaus ausschließlich für die Abwicklung des Vertrags mit den Teilneh-menden notwendig sind, werden schnellstmög-lich nach Beendigung des Vertrags und Ablauf eventueller Aufbewahrungsfristen gelöscht.

(8) Allen Teilnehmenden stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu

  • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO.
  • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO.
  • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO.
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO.
  • Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO.
  • Das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO.
  • Das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO.

Das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird. Zur Wahrnehmung dieser Rechte wenden Sie sich bitte an das Organisationsbüro von BW-Running in den Geschäftsräumen des WLV (Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart) sowie des BLV (Am Fächerbad 5, 76131 Karlsruhe) E-Mail: info(@)bw-running.de, Tel.: 0711/280 77 711.

 

§ 6 Zeitmessung und regelwidriges Verhalten

(1) Die Zeitmessung der Läufe von „BW-Running“ wird von der Firma raceresult AG, (Joseph-von-Fraunhofer-Str. 11, 76327 Pfinztal) durchgeführt. Im Übrigen gelten in Hinblick auf regelwidriges Verhalten die Regeln der o.g. Sportverbände sowie § 2 Absatz 1 dieser All-gemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.

 

§ 7 Salvatorische Klausel und Rechtswahl

(1) Diese Teilnahmebedingungen entfalten ihre Gültigkeit zum 10.01.2025 und gelten bis auf unbestimmte Zeit, bis zu ihrer Neufassung.

(2) Es gilt, soweit vorstehende Bedingungen nichts anderes regeln ausschließlich deutsches Recht. Internationales deutsches Recht wie z.B. UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

(3) Die etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen berührt die Gül-tigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die ungül-tigen Bestimmungen sind durch solche zu erset-zen, dem beabsichtigten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.

 

 

Stand: 10.01.2025

 

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